Alkoholfreier Genuss hat seine Statistenrolle endgültig abgelegt. Um wegweisenden Produkten, mutigen Produzentinnen und visionären Händlern internationale Sichtbarkeit zu geben, die sie verdienen, wurde der Austrian Zero Award ins Leben gerufen.
Alkoholfreier Genuss hat seine Statistenrolle endgültig abgelegt. Um wegweisenden Produkten, mutigen Produzentinnen und visionären Händlern internationale Sichtbarkeit zu geben, die sie verdienen, wurde der Austrian Zero Award ins Leben gerufen.
Seit seiner Gründung im Jahr 2025 rückt der Austrian Zero Award gezielt alkoholfreie Meilensteine ins Rampenlicht. Initiiert von Dr. Klaus Postmann in enger Zusammenarbeit mit dem Weinakademiker Alexander Lupersböck, dem Getränkespezialisten Del Fabro Kolarik und der renommierten Weinmesse VieVinum, bietet der Award internationale Orientierung für Gastronomie, Hotellerie, Fachhandel und Konsument und setzt zugleich Impulse für eine neue, zeitgemäße Getränkekultur.
Der Markt für alkoholfreie Alternativen wächst rasant, doch mit der Vielfalt steigen auch die Ansprüche der Konsumenten. Alkoholfrei darf heute kein Kompromiss mehr sein, sondern muss als eigenständige Kategorie geschmacklich, handwerklich und qualitativ auf ganzer Linie überzeugen. Genau hier setzt der Austrian Zero Award an.
Der Award bewertet ausschließlich Produkte aus der gesetzlich definierten Kategorie alkoholfrei (< 0,5 Vol.-%). Dadurch wird eine sensorische Überschneidung mit traditionellen Alkoholprodukten vermieden.
Die Verkoster nutzen ein eigens entwickeltes 20-Punkte-Bewertungssystem. Dieses folgt nicht dem international bekannten 100-Punkte-Schema. Da Zero-Produkte in ihrer Gesamtstruktur nicht dafür gedacht sind, mit traditionell vinifizierten, destillierten oder gebrauten Produkten verglichen zu werden, war die Einführung eines eigenen Punktesystems von Anfang an zwingend notwendig.
Mit den begehrten Gold- und Doppelgold-Siegeln werden ausschließlich jene Produkte ausgezeichnet, die sensorisch überzeugen, eigenständig positioniert sind und das Potenzial haben, die alkoholfreie Getränkekultur weiterzuentwickeln. Damit schafft der Austrian Zero Award einen unabhängigen Qualitätsmaßstab.
Die feierliche Verleihung im Rahmen der VieVinum sowie der VieVinum Future Academy in Wien zeigt eindrucksvoll den Stellenwert, den alkoholfreie Premium-Getränke mittlerweile in der Branche genießen. Für Erzeuger ist der Award ein Ritterschlag und ein mächtiges Werkzeug zur Positionierung; für Einkäufer und Genießer ist er das entscheidende Qualitätsmerkmal.
Alle eingereichten Produkte werden verdeckt und unabhängig verkostet. Die Fachjury setzt sich aus erfahrenen Experten der Wein-, Getränke- und Gastronomieszene zusammen, darunter Master of Wine, Weinakademiker und Diplomsommeliers. Im Fokus der Verkostung stehen insbesondere Sensorik und Geschmack, Aromatik, Mundgefühl, Erscheinungsbild, Balance und Gesamtqualität sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die besten Produkte einer Kategorie werden mit Bronze, Silber, Gold oder – bei außergewöhnlicher Qualität – Doppelgold ausgezeichnet. Die Bandbreite der eingereichten und prämierten Produkte spiegelt die enorme Innovationskraft der Szene wider.
1. Weißweine entalkoholisiert (alle Sorten)
2. Roséweine entalkoholisiert (alle Sorten)
3. Rotweine entalkoholisiert (alle Sorten)
4. Alkoholfreie Produkte auf Traubensaft-/Verjus-/Essig-Basis ohne Kohlensäure (ohne Fermentation)
5. Alkoholfreie Produkte auf Traubensaft-/Verjus-/Essig-Basis mit Kohlensäure (ohne Fermentation)
6. Schaumweine auf Basis entalkoholisierter Weine (alle Sorten, auch aromatisiert)
7. Schaumweine auf Traubensaftbasis (alle Sorten, auch aromatisiert)
8. Fermentierte Produkte und Proxies auf Basis von Tee (Sparkling Tea) oder Traubensaft/Verjus/Essig
9. Alkoholfreier Cider, FruchtSecco und Proxies auf Obstsaft-Basis (alle Sorten, auch aromatisiert)
10. Bitterlimonaden & Ready to Drinks (inkl. Mixer/Filler)
11. „Alkoholfreie Spirituosen“ (alle Kategorien inkl. Wermut, Kräuterbitter, Liköre/Aperitivos)*
* An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Bezeichnung „Alkoholfreie Spirituosen“ gemäß EU-Spirituosenverordnung (VO (EU) 2019/787) nicht erlaubt ist. Wir benutzen diesen Namen lediglich im internen Sprachgebrauch, nicht jedoch für die Prämierung der Siegerprodukte.